Die Eigentümerversammlung gehört zum Pflichtprogramm für Wohnungseigentümer. Denn hier werden wichtige Entscheidungen rund um die Immobilie für die Zukunft getroffen. Und diese betreffen alle Eigentümer.
Es geht um das Gemeinschaftseigentum
Eine Eigentümerversammlung muss laut Gesetz mindestens einmal im Jahr stattfinden. Auch sonst gibt es viele Regelungen rund um die Versammlung, bei Nichtbeachtung sind die gefassten Beschlüsse mitunter nicht wirksam und können angefochten werden.
Doch welche Themen werden auf einer Eigentümerversammlung eigentlich behandelt?
Vor allem geht es rund um das Gemeinschaftseigentum, also Themen wie:
- Bauliche Veränderungen wie Renovierung des Treppenhauses oder Einbau eines Liftes
- Sonderumlagen
- Instandhaltungsrücklagen
- Wahl des Verwaltungsbeirats
- Bestellung eines neuen Hausverwalters
- Entlastung des Hausverwalters
- Jahresabrechnung zum Hausgeld
- Wirtschaftsplan
Wegen Corona wurden viele Eigentümerversammlungen verschoben oder abgesagt
Mit Corona wurden viele Versammlungen verschoben oder zum Teil fanden sie überhaupt nicht statt. Auch nach Ende der Beschränkungen fühlen sich viele nicht wohl bei dem Gedanken, in einem Raum mit zahlreichen Menschen zu sitzen. Oft gehören auch die Wohneigentümer zur Risikogruppe und fürchten sich vor einer Ansteckung. Doch Eigentümerversammlungen müssen trotzdem stattfinden und die Teilnahme daran ist sehr wichtig. Denn sonst hat man keinen Einfluss auf die Beschlüsse und ärgert sich vielleicht im Nachhinein.
Neue Reform des WEG erlaubt Video Versammlungen
Die Lösung: eine Versammlung per Livestream. Seit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes sind Online-Versammlungen gesetzlich erlaubt. Die Reform war dringend notwendig, es gab einen Sanierungsstau wegen langwierigen Entscheidungsprozessen. Nach der Reform ist nun die Wohnungseigentümergemeinschaft Träger der gesamten Verwaltung. Eine weitere wichtige Neuerung: Die Versammlung ist auch dann beschlussfähig, wenn nur ein Teil der Eigentümer teilnimmt.
Der neue Paragraf, der die Online-Eigentümerversammlung regelt, ist § 23 Abs. 1 WEG:
„Die Wohnungseigentümer können beschließen, dass Wohnungseigentümer an der Versammlung auch ohne Anwesenheit an deren Ort teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation ausüben können.“
Das bedeutet, Eigentümerversammlungen können ab sofort komplett online oder als Hybrid-Event abgehalten werden und sind zugleich immer noch beschlussfähig. Bei einer Hybrid-Versammlung trifft sich ein Teil der Eigentümer vor Ort, während der andere online zugeschaltet wird. So können Hygiene- und Distanzregeln während der Pandemie eingehalten werden. Ein weiterer Vorteil: es braucht einen kleineren Veranstaltungsort und die Online-Teilnehmer sparen sich Zeit- und Reisekosten.
Datenschutzkonforme Versammlung per Videokonferenz mit Stream1
Wir von Stream1 bieten Online-Eigentümerversammlungen in ganz Süddeutschland an. Gerne entweder komplett online oder hybrid. Einer unser größten Vorteile: wir garantieren eine datenschutzkonforme Live Übertragung. Denn wir hosten die Versammlung auf deutschen Servern, die in Nürnberg stehen. So gelangen keine sensiblen Daten in falsche Hände, beispielsweise bei amerikanischen Anbietern. Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Planung, bei der Einladung und dem Ablauf. Nach über 150 Livestreams allein im vergangenen Jahr und bereits 50 Livestreams in diesem Jahr wissen wir worauf es ankommt. Auch mehrere Probedurchgänge gehören bei uns dazu, inklusive Tipps, wie Sie sich am besten vor der Kamera verhalten.
Rufen Sie uns gerne an für ein unverbindliches Angebot für ihre datenschutzkonforme Online-Eigentümerversammlung in München, Nürnberg oder Süddeutschland. Unsere Nummer ist 089 41 41 453 10 oder schreiben Sie uns eine Mail an hello@stream1.eu.