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Ministerium Arbeit Personalversammlung

Gesetzesänderung erlaubt Online Personalversammlung in Ministerien und Ämtern

Ministerien, Ämter, Kommunen, Landratsämter, Kindergärten, Schulen: alle können ab sofort von der Digitalisierung profitieren. Denn im Juli 2023 wurden umfangreiche Änderungen des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes beschlossen. Im Artikel 48 ist nun geregelt, dass Personalversammlungen auch rein oder teilweise virtuell abgehalten werden dürfen. 

Teilnahme steigt bei Online Personalversammlungen

Eine Gesetzesänderung, die wir zu 100% unterstützen. Als Livestream Agentur München sehen wir bei unserer täglichen Arbeit die klaren Vorteile von digitalen Versammlungen. Und auch unsere Kunden geben uns allesamt positives Feedback. Bei einer digitalen Personalversammlung ist die Teilnahmequote um einiges höher. Ein weiterer Punkt ist die höhere Bereitschaft, Fragen zu stellen. Denn nicht jeder traut sich, (unbequeme) Fragen vor einem großen Publikum zu stellen. Wird die Möglichkeit angeboten, per Chat eine Frage zu stellen, wird dies eher angenommen. Für jeden Arbeitgeber ein großer Vorteil, da so Missstände viel eher offen gelegt werden. 

Änderung im Personalvertretungsgesetz

Konkret steht im Bayerischen Personalvertretungsgesetz (BayPVG) folgender Absatz zur digitalen Personalversammlung (Art. 48, Absatz 3): 
(3) 1 Der Personalrat kann die Personalversammlung im Einvernehmen mit der Dienststellenleitung ganz oder teilweise mittels Videokonferenz durchführen. 2 Art. 35 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 und 3 sowie Satz 3 gilt entsprechend. 3 Abs. 2 bleibt unberührt.

Das BayPVG gilt für alle öffentlich-rechtlichen Dienst- und Ausbildungsverhältnisse (Beamte und Beamtenanwärter) sowie für Arbeitnehmer des öffentlichen Diensts (Tarifbeschäftigte und Auszubildende). Das heißt, alle Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst können bei ihrem Personalrat nachfragen, ob die Personalversammlung teils oder ganz virtuell stattfinden kann. 

Unsere Referenzen im Bereich Digitale und Hybride Personalversammlungen

Als Livestream Agentur München haben wir schon vor der Gesetzesänderung bereits einige Personalversammlungen von Ministerien und großen Banken wie Sparkasse online übertragen. Möglich machte dies eine Übergangsregelung während der Pandemie. Wir helfen Ihnen gerne und stellen bei einem unverbindlichen Beratungsgespräch die Möglichkeiten vor, rufen Sie uns an unter 089 41 41 453 10. Zum Beispiel haben wir auch einen Proxyserver, damit die Infrastruktur der Behörde nicht durch Zugriffe von außen (aus dem Home Office) überlastet wird. 

Lesen Sie hier einige unserer Referenzen: 
Personal-Veranstaltung via Livestream
Digitale Personalratsinfoveranstaltung für die Stadtsparkasse
Livestream Personalversammlung: Stadtsparkasse München und Ministerium setzen auf Stream1

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